Stress früh erkennen
Warnsignale wahrnehmen, Belastungen einordnen und den eigenen Umgang mit Druck bewusst verändern.
Als akkreditierte SVS-Gesundheitspartnerin begleite ich Sie bei Stress, Überforderung und herausfordernden Veränderungen – strukturiert, persönlich und praxisnah.
SVS-KooperationspartnerinBeruflicher Druck, ständige Erreichbarkeit und hohe Erwartungen können langfristig Kraft kosten. In der psychosozialen Beratung und im Mentaltraining schaffen wir Raum, Ihre Situation klar einzuordnen, automatische Reaktionsmuster früher zu erkennen und konkrete Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Im Mittelpunkt stehen Ihre Ressourcen, Ihre Selbstregulation und ein Transfer, der auch in einem anspruchsvollen Alltag funktioniert.
Die Begleitung richtet sich an Menschen, die ihre innere Stabilität und ihren Handlungsspielraum bewusst stärken möchten.
Warnsignale wahrnehmen, Belastungen einordnen und den eigenen Umgang mit Druck bewusst verändern.
Auch in schwierigen Situationen Klarheit gewinnen, Prioritäten setzen und bewusst statt automatisch reagieren.
Selbstvertrauen, innere Stabilität und wirksame Routinen für Alltag und Beruf aufbauen.
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der SVS. Ich unterstütze Sie mit einer passenden, qualifizierten Begleitung im Bereich mentale Gesundheit.
Für den Gesundheitshunderter gibt es keinen Mindestbetrag. Mehrere Anträge pro Kalenderjahr sind möglich, solange die Fördersumme von 100 Euro nicht überschritten wird. Die aktuelle Förderfähigkeit, Voraussetzungen und Erstattung prüft und entscheidet ausschließlich die SVS.
Aktuelle Voraussetzungen bei der SVS prüfenDer Gesundheitshunderter richtet sich an SVS-Krankenversicherte und anspruchsberechtigte mitversicherte Angehörige. Bitte prüfen Sie Ihren individuellen Anspruch direkt bei der SVS.
Unter anderem ist eine Vorsorgeuntersuchung erforderlich: bis zu drei Jahre vor Antragstellung, ab dem 40. Lebensjahr bis zu zwei Jahre davor. Bei Teilnahme am Programm „Selbständig Gesund“ entfällt dieser Nachweis. Es gelten die aktuellen Vorgaben der SVS.
Nach Abschluss der Maßnahme beantragen Sie die Förderung online bei der SVS. Reichen Sie die Rechnungskopie und die Zahlungsbestätigung vollständig ein.
Ja. Es gibt keinen Mindestbetrag. Mehrere Anträge pro Kalenderjahr sind möglich, solange die Förderobergrenze von insgesamt 100 € nicht überschritten wird.
Nein. Die Förderung ist eine freiwillige Maßnahme der SVS. Die Prüfung der Voraussetzungen und die Entscheidung über die Erstattung erfolgen ausschließlich durch die SVS.
Maßgeblich sind stets die aktuellen Voraussetzungen der SVS.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Situation und welches Format Sie sinnvoll unterstützt.